Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
wir möchten daran erinnern, dass kräftige Rückschnitte von Hecken und großen Koniferen nur bis Ende Februar gestattet sind, Korrekturschnitte dagegen jederzeit auch während der Saison.
Diejenigen, die schon fleißig geschnitten haben und deren Schnittgut noch im Garten lagert, müssen daran denken, dass diese Gehölzhaufen im Frühjahr auch von Vögeln für das Brüten bezogen werden könnten und deshalb nicht zu lange liegen dürfen.
Aus diesem Grund wird der erste Häckslereinsatz am 18.03.2023 um 10 Uhr stattfinden. Um Anmeldung per E-Mail wird gebeten.
Gemäß der allseits bekannten Regel lt. Unterpachtvertrag dürfen Hecken innerhalb der Anlage 1,25 m hoch sein. Gemäß interner Absprachen kann ein direkt einsehbarer Sitzbereich mit 1,80 m hohen Hecken geschützt werden, aber nur max in 50 % der Zaunlänge. Zur Außengrenze z.B. Weg parallel zur Kiefholzstraße kann die Höhe der Hecke 250 cm betragen.
Bei unserem letzten Rundgang ist uns aufgefallen, dass noch auf einigen Bäumen altes Obst hängt. Bitte entfernt diese Fruchtmumien möglichst bald (und im nächsten Jahr gleich nach dem Laubfall im Herbst). Sie sind Überträger von Fruchtfäule (Monilia) und müssen über den Hausmüll entsorgt werden. Ebenso bitten wir um zeitnahen Rückschnitt der mit Spitzendürre (ebenfalls ein Monilia-Pilz) befallenen Obstbäume (harzartiger Ausfluss an gebogenen Trieben, im Frühjahr ohne Austrieb). Eure Gartennachbarn werden es euch danken, denn die Sporen verbreiten sich auch über euren Gartenzaun hinaus in der gesamten Anlage.
Hier empfehlen wir wie immer den Berliner Gartenbrief, der die jeweils wichtigen anstehenden Arbeiten zur Gartenhygiene monatlich gut erklärt und auch darüber hinaus viel Interessantes und Wissenswertes zum Thema Kleingärtnern zu bieten hat.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand